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Arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bei Kündigung
Rufen Sie uns am besten sofort an. Lassen Sie diese Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Koblenz umgehend prüfen. Sie bekommen dann eine Einschätzung Ihres Falls und erfahren, welche juristischen Möglichkeiten Sie haben. Der Gesetzgeber hat den Arbeitgebern einen äußerst strengen Rahmen für Entlassungen vorgegeben. Wurde der überhaupt eingehalten? Mit der Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Koblenz werden Sie das schnell herausfinden. Wenn sich die Vermutung bestätigt, können Sie beim Arbeitsgericht für eine  Weiterbeschäftigung klagen oder Sie versuchen eine angemessen hohe Abfindung zu erlangen.

Kündigungsschutzklage und Drei-Wochen-Frist
Sie haben genau drei Wochen Zeit, um auf die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu reagieren. Weil es eine materielle Präklusion gibt, die eine verbindliche Frist für die Einreichung eines Rechtsmittels bedeutet. Wenn Sie diesen Termin verpassen, können Sie gegen Ihre Kündigung keine rechtlichen Schritte mehr einleiten.

Kostenlose Beratung
Wir bieten allen Arbeitnehmern aus Koblenz an, Mitglied in unserem Verein zu werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro pro Kalenderjahr und Sie sind nach Aufnahme in die ArbeitnehmerHilfe Koblenz sofort berechtigt, sich von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kostenlos beraten zu lassen. Mit einer Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Koblenz haben Sie eine kostengünstige Möglichkeit, Ihre Kündigung überprüfen zu lassen. Mit einem kalenderjährlichen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro sind Sie als Mitglied eines leistungsfähigen Vereins auf alle arbeitsrechtlichen Probleme gut vorbereitet.

Terminvereinbarung
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen oder bedroht sind, verschwenden Sie bitte keine Zeit, rufen Sie uns so schnell wie möglich an und besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt. Dies sichert Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung und eine gute Arbeitszeugnis. Vereinbaren Sie deshalb umgehend einen baldigen Termin mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. In Bezug auf die Drei-Wochen-Frist ist es ratsam, uns lieber gleich anzurufen. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Koblenz unter der Nummer 0261-13498500.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0261-13498500

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0261-13498500

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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